So können BHKW-Besitzer Steuern sparen


Mit dem Blockheizkraftwerk Steuern sparen

Herdecke (SP) In einem aktuellen Urteil schafft der Bundesfinanzhof Besitzern on Blockheizkraftwerken (BHKW) die Möglichkeit einer Steuererstattung für vergangene Jahre und ein Steuersparmodell für die Zukunft. Mit dem Urteil vom 12.12.2012, XI R 3/10 widerspreche der Bundesfinanzhof der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung in mehrfacher Hinsicht, so Steuerberater Rüdiger Quermann. So wurde die Unternehmereigenschaft eines BHKW-Betreibers bestätigt, der wiederholt Strom in das Netz einspeist, aber Strom und Wärme auch selbst nutzt.

Der Bundesfinanzhof berechne den Entnahmewert des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms auch bei tatsächlich höheren Selbstkosten nach dem ortsüblichen Strompreis. Die Finanzverwaltung forderte bislang den Ansatz der Selbstkosten, so Quermann. Weiterhin nehme der BFH zur Berücksichtigung der nicht zur Beheizung des Hauses nutzbaren Abwärme einen Abschlag vor: "Sofern über die Wärmeverluste keine Aufzeichnungen vorliegen, dürfen diese im Schätzweg ermittelt werden."

Die günstige Rechtsprechung sei in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden. Bei der Umsatzsteuer erlaube dies meist die rückwirkende Änderung der Steuerbescheide der vergangenen vier Jahre, so Quermann.

Wie BHKW-Betreiber an ihre Steuererstattung kommen, erfährt man hier.

Alle News zum Thema Blockheizkraftwerke (BHKW) gibt es hier.



Die Seite von www.kaminholzratgeber.de teilen


(C) Q-Visions Media Andrea Quaß - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken