Solarenergie



Renditen für Solarstrom sinken ab März 2012

Berlin (SP) Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Einspeisevergütung für Solarstrom erneut massiv kürzen. Die Stiftung Warentest hat für das Onlineportal test.de errechnet, welche Rendite Anlagenbetreiber ab dem 9. März noch erwarten können. Ergebnis: Wenn die Anlagenpreise nicht deutlich sinken, erzielen Hauseigentümer nur noch magere Renditen.

Beispiel: Ein Anlagenbesitzer hatte Anfang 2012 Anschaffungskosten von etwa 2 200 Euro pro Kilowatt Leistung, fährt einen Stromertrag von 900 kWh pro kW Leistung im Jahr ein und verbraucht 20 Prozent des Stroms selbst - dann konnte er bei Berücksichtigung aller Kosten mit einer Rendite von 6,7 Prozent rechnen. Nimmt der Haubesitzer seine Anlage nach dem 9. März in Betrieb, halbiert sich seine Rendite im Musterfall auf 3,4 Prozent.

Sind die Voraussetzungen ungünstiger, zum Beispiel weil die Anlage in der Anschaffung teurer ist oder weniger Strom produziert, kann die Rendite noch deutlich dürftiger ausfallen. Wer solch eine Anlage großteils auf Kredit finanziert, riskiert sogar Verluste.

Die Stiftung Warentest empfiehlt Solarstrom-Interessenten, sich in Ruhe nach günstigen Photovoltaik-Anlagen umzusehen. Die Rechnung kann sich ändern, wenn die Anlagenpreise in den nächsten Monaten weiter fallen. Im Zweifel kann es sich daher lohnen, etwas abzuwarten. Auch sollten Betreiber in Zukunft so viel Solarstrom wie möglich selbst verbrauchen. Denn der eigene Strom ist in aller Regel bereits billiger als Steckdosenstrom.

Der vollständige Artikel mit Renditetabelle ist auf www.test.de/solarstrom veröffentlicht.


Meldepflicht für Photovoltaik-Anlagen

Neue gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Berlin
(SP) Seit dem 1. Januar 2009 müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen der Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlage melden. "Nur wenn Betreiber ihre Anlage angezeigt haben, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten", erläutert Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Meldepflicht umfasst Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen. Anlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, sind nicht zu melden. Dennoch erwartet die Bundesnetzagentur mehrere zehntausend Datenmeldungen pro Jahr. Ein entsprechendes Formular sowie Erläuterungen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Nach dem EEG sind die Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien einer jährlichen Degression unterworfen. Diese orientiert sich am Jahr der Inbetriebnahme der nach dem EEG geförderten Anlage. Je später die jeweilige Anlage in Betrieb geht, desto geringer ist der Vergütungssatz.

Die mit der Novellierung des EEG neu eingeführte Meldepflicht für Photovoltaikanlagen hat direkte Auswirkungen auf die Vergütungssätze für die Einspeisung des in den Anlagen erzeugten Stroms. "Die Degression, die für Photovoltaikanlagen gilt, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand der ihr gemeldeten Leistung", sagt Kurth. "Je stärker der Zubau von Photovoltaikanlagen ist, desto höher wird die Degression sein und desto geringer der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen."

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die von ihr für das Folgejahr ermittelten Degressions- und Vergütungssätze jährlich zum 31. Oktober im Bundesanzeiger.